Ordnungen
S t r a f e n k a t a l o g
gemäß §8 (4) der
Satzung des Kreisklootschießerverbandes Norden e.V.
1. Punktspielbetrieb im Bosseln des KKV Norden
1.1 Abmeldung einer gemeldeten Mannschaft vor oder während der Saison - 100 €
1.2 2 mal Nichtantreten während der laufenden Saison - 25 €
1.3 3 mal Nichtantreten während der laufenden Saison - 50 €
1.4 4 mal Nichtantreten während der laufenden Saison - 75 €
1.5 5 mal Nichtantreten während der laufenden Saison 100 € und Herausnahme aus
dem Spielbetrieb
1.6 Für jedes "Nichtantreten" einer Mannschaft wird dieser zum Saisonabschluss
ein Pluspunkt abgezogen
- Die vorstehenden Regelungen finden auf am Spielbetrieb teilnehmende
Jugendmannschaften keine Anwendung -
1.7 Wettkampfvorverlegungen ohne Zustimmung der Spielleitung 20 € / Verein +
Ziffer 1.7.1
1.7.1 Annulierung des Wettkampfes
1.8 Doppeleinsatz (Doppelstarts) von WerferInnen im Sinne der vom KKV Norden
festgelegten Bestimmungen 20 € + Ziffer 1.8.1 + Ziffer 1.8.2
1.8.1 Wettkampf wird für den Gegner gewertet (die Wertung erfolgt gemäß Ziffer
III - Wertung - der Bedingungen für den Punktspielbetrieb des KKV Norden in der
jeweils gültigen Fassung)
1.8.2 Zwei Spieltage Sperre (Pflichtwerfen) für den/die betroffene/n WerferIn
1.9 Nichtrückgabe der jeweiligen Mannschafts-Meldelisten an den KKV Norden - 15 €
1.10 Verspätete Ergebnismeldung durch den Gastgeber - 5 €
1.11 Keine Ergebnismeldung durch den Gastgeber - 25 €
2. Standbesetzung/Schiedsrichter oder Schreiber
2.1 Fehlen einer Standbesetzung, die vom KKV Norden ordnungsgemäß angefordert
wurde s. Ziffer 2.2 + Ziffer 2.3
2.2 Abzug von 2 Pluspunkten für die ranghöchste Mannschaft des betroffenen
Vereins auf Kreisebene in der laufenden bzw. bevorstehenden Saison. Bei
ranggleichen Mannschaften (Frauen/Männer) wird die Männermannschaft
herangezogen. Werfen mehrere Mannschaften eines Vereines in der Kreisliga, wird
zunächst die Altersklasse I, dann die der Reihenfolge die Altersklasse II, III,
IV und V herangezogen. Bei Vereinen die nur Spielgemeinschaften bilden,
entscheidet der Vorstand des KKV Norden nach Sachlage.
2.3 Zusätzlich pro fehlende Person - 20 €
2.4 Fehlen eines Schiedsrichters/Schreibers, der vom KKV Norden ordnungsgemäß
angefordert wurde - 20 €
Vorstehender "Strafenkatalog" wurde durch den Vorstand des KKV Norden am
30.08.2004 beschlossen. Änderungen des Strafenkataloges wurden am 12.04.2013 von
der Vertreterversammlung beschlossen.
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